OB-Stichwahl am 29.03.2026

Titelbild Aktuelle Wahl
Bei der Oberbürgermeisterwahl am 15. März 2026 hat keine Bewerberin beziehungsweise kein Bewerber die erforderliche absolute Mehrheit der gültigen Stimmen erreicht.

Daher findet – vorbehaltlich der amtlichen Feststellung durch den Gemeindewahlausschuss – am 29. März 2026 eine Stichwahl statt.

Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Stichwahl.
Briefwahl & Wahlscheine

Briefwahl zur Stichwahl beginnt ab Mittwoch, 18.03.2026

Wahlberechtigte können – soweit noch nicht erfolgt – ab Mittwoch, 18.03.2026 auch für die Stichwahl Briefwahlunterlagen beantragen oder direkt vor Ort im Briefwahlbüro wählen.

Das Hanauer Wahlbüro empfiehlt, das Briefwahlangebot vor Ort im Rathaus zu nutzen, um angesichts der Postlaufzeiten eine fristgerechte Stimmabgabe sicherzustellen!

Haben Sie bereits Briefwahlunterlagen für eine Stichwahl beantragt?
Für Wahlberechtigte, die bereits bei der Hauptwahl Briefwahlunterlagen für eine mögliche Stichwahl mitbeantragt haben, werden die Unterlagen ebenfalls ab Mittwoch, 18. März 2026 bei der Deutschen Post eingeliefert, sodass diese voraussichtlich bis zum Wochenende zugestellt werden.
 
Briefwahlunterlagen können wie folgt beantragt werden:
Die Briefwahlunterlagen können persönlich im Rathaus, Am Markt 14–18, 63450 Hanau, beantragt und abgeholt werden. Auch besteht dort die Möglichkeit, die Stimmen direkt vor Ort abzugeben.

Das Briefwahlbüro hat ab Mittwoch, 18.03.2026 wie folgt geöffnet:
 
Mittwoch, 18.03.2026: 08:00 - 16:30 Uhr
Donnerstag, 19.03.2026: 08:00 - 13:00 Uhr
Freitag, 20.03.2026: 08:00 - 13:00 Uhr
Samstag, 21.03.2026: 09:00 - 13:00 Uhr
Montag, 23.03.2026: 08:00 - 13:00 Uhr
Dienstag, 24.03.2026: 08:00 - 13:00 Uhr
Mittwoch, 25.03.2026: 08:00 - 16:30 Uhr
Donnerstag, 26.03.2026: 08:00 - 13:00 Uhr
Freitag, 27.03.2026: 08:00 - 13:00 Uhr
Bevorzugt: Online-Formular
Für eine schnelle und reibungslose Bearbeitung bitten wir Sie, vorrangig das Online-Formular zu nutzen.

Das Online-Formular steht im Zeitraum Mittwoch, 18.03.2026, bis einschließlich Dienstag, 24.03.2026 über folgenden Link zur Verfügung: Online-Formular

Der QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung für die Wahlen ab dem 15.03.2026 führt ebenfalls direkt zum Online-Formular. Dieser kann auch im Falle einer Stichwahl verwendet werden.


Nur in Ausnahmefällen: Antrag per E-Mail
Eine Beantragung per E-Mail ist nur vorgesehen, wenn die Nutzung des Online-Formulars technisch nicht möglich ist.

In diesem Fall richten Sie Ihre E-Mail an: wahlbuero@hanau.de 

Folgende Angaben sind zwingend erforderlich:
 
  • Vor- und Familienname
  • Geburtsdatum
  • Adresse (Straße, Nr., PLZ und Wohnort)

Beantragung für weitere Personen
Neben den eigenen Briefwahlunterlagen können in derselben E-Mail auch Unterlagen für weitere Personen beantragt werden. Voraussetzung ist die vollständige Angabe der oben genannten Daten.

Die Anzahl ist gemäß Kommunalwahlordnung auf bis zu vier weitere Wahlberechtigte begrenzt.
 
Briefwahlunterlagen können schriftlich - jedoch nicht telefonisch - beim Wahlbüro der Stadt Hanau beantragt werden.

Verpflichtend für die Beantragung sind folgende Angaben:
 
  • Vor- und Familienname
  • Geburtsdatum
  • Adresse (Straße, Nr., PLZ und Wohnort)
Beantragung für weitere Personen:
Neben den eigenen Briefwahlunterlagen besteht die Möglichkeit, zusätzlich auch Unterlagen für weitere Personen zu beantragen. Voraussetzung ist die Angabe der o. g. Daten und die Anzahl ist lt. Kommunalwahlordnung auf bis zu vier weitere Wahlberechtigte begrenzt.
 
Informationen für Wahlhelferinnen & Wahlhelfer
Berufung zur Stichwahl

Alle Wahlhelferberufungen gelten grundsätzlich auch für die Stichwahl am 29.03.2026!

Bitte beachten Sie, dass in der Nacht von Samstag auf Sonntag, 29.03.2026, die Uhr um 2:00 Uhr auf 3:00 Uhr vorgestellt wird (Beginn der Sommerzeit).
 
Schulungsunterlagen zur Stichwahl
Zur Vorbereitung auf die Stichwahl kann auf die jeweiligen Kapitel in den nachfolgenden Schulungsvideos bzw. auf die Ausführungen zur Oberbürgermeisterwahl in der Präsentation zurückgegriffen werden. Auch wurden die Handbücher für die Stichwahl aktualisiert.

Schulungsvideos:
Schulung der Wahlvorstände im Wahllokal
Schulung der Briefwahlvorstände

Schulungsunterlagen für die Wahlvorstände im Wahllokal:
Schulungspräsentation (Wahllokal)
Handbuch Stichwahl (Wahllokal)
Musterniederschrift Oberbürgermeisterwahl (Wahllokal)

Schulungsunterlagen für die Briefwahlvorstände:
Schulungspräsentation (Briefwahl)
Handbuch Stichwahl (Briefwahl)
Musterniederschrift Oberbürgermeisterwahl (Briefwahl)
 
Häufig gestellte Fragen - FAQ
Da keiner der Kandidatinnen und Kandidaten bei der Direktwahl der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters am 15.03.2026 die erforderliche Mehrheit erhalten hat, findet am 29. März 2026 eine Stichwahl statt.

An die Stichwahl nehmen die beiden Kandidatinnen bzw. Kandidaten teil, die bei der Wahl am 15.03.2026 meisten Stimmen erhalten haben.
 
Wahlberechtigt sind alle Personen, die zur Hauptwahl am 15. März 2026 wahlberechtigt waren, sowie Personen, die bis zur Stichwahl neu wahlberechtigt werden.

Neu zur Stichwahl Wahlberechtigte (z. B. durch Einbürgerung oder Vollendung des 18. Lebensjahres) erhalten automatisch Briefwahlunterlagen zugesandt.
 
Die Stichwahl findet in den identischen Wahllokal wie bereits die Wahl am 15.03.2026 statt.

Die Einteilung kann auch nochmal hier abgerufen werden.
 
Wie bei der Wahl am 15.03.2026 öffnen auch zur Stichwahl die Wahllokale am Wahltag um 08:00 Uhr und schließen um 18:00 Uhr.

Vorher ist bereits eine Teilnahme per Briefwahl möglich.
 
Die Ausstellung von Briefwahlunterlagen für die Stichwahl beginnt am Mittwoch, 18. März 2026 und endet am Freitag, 27. März 2026 um 13:00 Uhr.

In diesem Zeitfenster ist auch das Briefwahlbüro im Rathaus geöffnet.

Das Hanauer Wahlbüro empfiehlt, das Briefwahlangebot im Rathaus zu nutzen, um angesichts der Postlaufzeiten eine fristgerechte Stimmabgabe sicherzustellen!
 
Bei der Beantragung von Briefwahlunterlagen für die Wahlen am 15. März 2026 wurden zunächst automatisch auch Unterlagen für eine eventuelle Stichwahl vorgemerkt.
 
  • Haben Sie bei der Online-Beantragung den hierfür vorgesehen standardmäßig gesetzten Haken entfernt?
  • Haben Sie in Ihrer E-Mail-Beantragung aktiv hinwiesen, dass Sie für die Stichwahl keine Briefwahlunterlagen benötigen?
  • Haben Sie auf dem Antragsformular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung das Feld für die Stichwahlbeantragung nicht angekreuzt?

In diesen Fällen wurden keine Briefwahlunterlagen für die Stichwahl beantragt.

Sind Sie unsicher, ob Unterlagen beantragt wurden, kontaktieren Sie bitte das Wahlbüro.
 
Bitte beachten Sie, dass die Briefwahlunterlagen zur Stichwahl frühestens ab Mittwoch, 18. März 2026 bei der Deutschen Post eingeliefert werden, sodass diese voraussichtlich bis zum darauffolgenden Wochenende zugestellt werden.

Bei dem Versand von Briefwahlunterlagen sind somit zunächst die Postlaufzeiten zu beachten. Hierbei kann es vorkommen, dass z.B. die Unterlagen für Ehepaare trotz gleichzeitiger Beantragung an unterschiedlichen Tagen eintreffen.

Sind Ihre Briefwahlunterlagen dennoch nicht zugegangen, kontaktieren Sie bitte unbedingt das Wahlbüro!

In diesem Fall können Sie nicht automatisch an der Wahl im Wahllokal teilnehmen!!!


Versichert ein Wahlberechtigter bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, glaubhaft, dass ihm die Briefwahlunterlagen nicht zugegangen sind, können ihm neue Unterlagen ausgestellt werden.
 
Wahlbriefe, die dem Wahlbüro am Wahltag nicht bis 18:00 Uhr vorliegen, können bei der Ergebnisermittlung nicht berücksichtigt werden. Das Risiko, dass der Wahlbrief nicht rechtzeitig eingeht, trägt ausschließlich die Wählerin oder der Wähler.

Alle, die für die Abgabe der Briefwahlunterlagen den Postweg benutzen, sollten daher dringend die Postlaufzeiten beachten oder die Möglichkeit der Stimmabgabe im Briefwahlbüro nutzen!
 
Im Wählerverzeichnis in Ihrem Wahllokal steht hinter Ihrem Namen ein Sperrvermerk. Sie können trotzdem im Wahllokal wählen, müssen dazu aber Ihren Wahlschein und Ihren Ausweis vorlegen. Die Wahlbenachrichtigung reicht bei beantragten Briefwahlunterlagen nicht mehr zum Wählen aus. Bitte beachten Sie, dass Sie mit Ihrem Wahlschein nur in einem Wahllokal Ihres Wahlkreises wählen können.
 
Wer seine Wahlbenachrichtigung verlegt,verloren oder bei der Hauptwahl am 15.03.2026 genutzt hat und im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann im Wahllokal an der Wahl teilnehmen.

Er muss einen Ausweis oder Pass mitbringen, damit er sich identifizieren kann.
 
Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, können Wahlscheine (Briefwahlunterlagen) noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, beantragt werden.

Bitte nehmen Sie in diesen Fällen Kontakt mit dem Wahlbüro auf.
 
Für die Stichwahl wird keine gesonderte Wahlbenachrichtigung versandt!

Wer seine Wahlbenachrichtigung für die Wahlen vom 15.03.2026 noch besitzt, kann diese gerne zur Stichwahl mitbringen.

Ansonsten muss der Wähler einen Ausweis oder Pass mitbringen, damit er sich identifizieren kann.